Kinder Stipendium-Kärnten

Als Kind musste ich über den Gartenzaun hinweg zusehen, wie die Kinder meiner Nachbarsfamilien den Vormittag gemeinsam spielend im Kindergarten verbrachten.

Meine Mutter konnte sich die Kosten dafür nicht leisten und damit blieb mir der Besuch dieser Einrichtung verwehrt. Damals wie heute weiß ich, dieses Gefühl soll nie wieder einem Kind in Kärnten widerfahren. Das Gefühl nicht dazugehören zu dürfen, ausgegrenzt bzw. anders zu sein.

Es war mir daher ein Herzensanliegen, gemeinsam mit meinen Kollegen im Regierungsprogramm der Kärnten Koalition festzuschreiben, dass wir den Anspruch erheben, Kärnten zum kinderfreundlichsten Land Europas zu machen.

Kärntner Kinder-Stipendium

Damit schlug die Geburtsstunde des Kinder-Stipendiums. Kinderbetreuung darf nicht von der Größe der Brieftasche der Eltern abhängig sein.

Daher haben wir in einem ersten Schritt im Pilotjahr 2018/19 über das Kinder-Stipendium die durchschnittlichen Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen zu 50 Prozent vom Land Kärnten ausbezahlt.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Erhöhung auf 66 Prozent der finanziellen Übernahme durch das Land Kärnten.

Mit dem Kinder-Stipendium geben wir allen Familien die Möglichkeit, dass ihre Kinder eine hochqualitative und leistbare Einrichtung besuchen können.

Damit schaffen wir gleichberechtigte Ausbildungschancen und unterstützen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzlich arbeiten wir an einem neuen Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz. Darin wird die Qualität in der Elementarpädagogik weiter erhöht, und verschiedene Kriterien wie flexiblere Öffnungszeiten, Betreuungsschlüssel usw. weiter verbessert.

Das Kinder-Stipendium im Kindergartenjahr 2019/2020 wird dem Land Kärnten rund 11,5 Millionen Euro kosten. Viel Geld – aber das sind uns unsere Kinder wert!

Entlastung für die Eltern

Mit dem ab September 2019 erhöhten Kinderstipendium ersparen sich Kärntner Familien, deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, jährlich zwischen 308 und 1.507 Euro an Betreuungskosten. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Verpflegung.

Sie müssen weiterhin von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übernommen werden, denn Essen müssen die Kids zu Hause auch.

Mit dem Kärntner Kinderstipendium (KiStip) sorgen die SPÖ Kärnten und Landeshauptmann Peter Kaiser für eine massive finanzielle Entlastung der Eltern in Kärnten. Jedem Kind sollen die gleichen Bildungschancen gewahrt werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens seiner Eltern. Mehr als 16.000 Kinder in ganz Kärnten profitieren jetzt schon von der Einführung des Kinderstipendiums.

Das Kärntner Kinderstipendium muss nicht beantragt werden. Es wird direkt zwischen dem Land Kärnten und den Betreuungseinrichtungen abgerechnet. Den Eltern wird der, um die Kostenübernahme des Landes verringerte, Betrag vorgeschrieben. Es entsteht daher kein zusätzlicher Aufwand.

  • Krippe und Kindertagesstätte (0 – 3 Jahre)
  • Kindergarten (von 3 bis 5 Jahren)
  • Tagesmütter/Tagesväter

Gibt es seit Herbst 2018.

Wir reduzieren den Beitrag der Eltern(exkl. Essenskosten) in den Kinderbetreuungseinrichtungen um die Hälfte des Durchschnittswertes.*
* Tagesmütter/-väter € 0,50/Std. – 2018/19

Ab Herbst 2019.

Wir reduzieren den Beitrag der Eltern (exkl. Essenskosten) in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 66% des Durchschnittswertes.*
* Tagesmütter/-väter € 0,66/Std. – 2019/20

Haben Sie gewusst, dass in Kärnten die monatlichen Kosten für den Besuch eines Kindergarten zwischen € 85 und € 460 liegen?

Um es so fair wie möglichzu machen, haben wir die durchschnittlichen Kosten der verschiedenen Betreuungseinrichtungen zur Berechnung herangezogen und den durchschnittlichen Beitrag der Elternin Kärnten berechnet.

Der Essensbeitrag wird weiterhin von den Eltern zur Gänze entrichtet und wird bei den Berechnungen immer vorab abgezogen.

Die Durchschnittswerte – jeweils ohne Essensbeitrag – monatlich je Betreuungseinrichtung belaufen sich in Kärnten auf:

Krippe und Kindertagesstätte für 0- bis 3-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 140
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: € 210
Kindergarten und alterserweiterte Einrichtung für 3- und 4-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 85
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: € 125
Kinder im verpflichteten letzten Kindergartenjahr für 5-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 85 zahlt bereits der Bund
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: Aufzahlung € 42

Bereits jetzt wird seitens des Landes Kärnten die Betreuung durch die AVS-Tagesmütter/-väter stark gefördert; zukünftig wird jedes Kind zusätzlich mit € 0,66 pro Betreuungsstunde bei einem Besuch von mind. 60 Stunden pro Monat unterstützt.

Das Kinderstipendium gilt sowohl für private als auch für öffentliche Betreuungsplätze welche die erforderlichen Standards erfüllen. Näheres hierzu unter gesetzliche Grundlagen und Begriffe. (siehe ganz unten)

Das ist der SPÖ Kärnten und unserem Landeshauptmann Peter Kaiser ein großes Anliegen. Wir werden hart dafür arbeiten, die benötigten finanziellen Mittel in Zukunft dafür bereitzustellen. Die schulische Tagesbetreuung soll ausgebaut werden, auch dadurch reduzieren sich die Elternbeiträge.

Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG):
Die gesetzliche Grundlage für das Kärntner Kinderstipendium bildet das K-KBBG.
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Elementare Bildungseinrichtungen, welche lt. Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG) seitens der Kärntner Landesregierung bewilligt wurden und Kinder zwischen dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Bildung und Betreuung aufnehmen.
Tagesmütter/Tagesväter:
lt. K-KBBG persönlich und fachlich geeignete Personen, welche den gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Ausbildung und des Raumprogrammes entsprechen und seitens des Landes bewilligt wurden.
Träger/Rechtsträger:
Natürliche oder juristische Personen, welche dem § 4 des Kärntner Kinderbildungs- und betreuungsgesetz entsprechen und elementare Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen führen bzw. betreiben. Dies können Gemeinden oder private Einrichtungen sein.
Elternbeiträge: Die monatlich von Eltern oder Erziehungsberechtigten von den Rechtsträgern der jeweiligen Institutionen erhobenen Tarife für den Besuch eines Kindes in einer elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung. Die Tarife werden von den Trägern mit Verordnung festgesetzt. Verpflegungskosten und Kosten für spezifische Angebote gelten nicht als Elternbeiträge und sind von der Förderung ausgenommen.